Foto : GES
Der Kirchenvorstand leitet – gemeinsam mit dem Pfarramt – die Kirchengemeinde, er ist in Zusammenarbeit mit dem Kirchenamt (Hameln) für eine ordentliche Haushaltsführung zuständig, trifft grundlegende Entscheidungen bezüglich der Gemeindearbeit, des Gottesdienstes, des Gebäude-Managements. Er ist Leitungsgremium für die bei der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Rechte und Pflichten eines Kirchenvorstands sind durch ein Kirchengesetz geregelt, die sog. "Kirchengemeindeordnung".