Mit einer Verfassungsänderung hat die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in ihrer Sitzung am 6. Mai 2017 das Alter für das aktive Wahlrecht für die Wahl der Kirchenvorstände von 16 auf 14 Jahre gesenkt.
In der Begründung heißt es: „Jugendliche sind nach Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig. Die Landeskirche hat den Anspruch, diesen Jugendlichen zu signalisieren, dass sie als Mitglieder in der Kirche willkommen sind und dass sie eingeladen sind, sich aktiv in die kirchliche Arbeit einzubringen. Nach der Konfirmation dürfen sie z.B. ein Patenamt übernehmen. Daher sollte es auch möglich sein, dass sie sich bereits in diesem Alter an der Wahl zum Kirchenvorstand beteiligen.“ Jugendlichen solle die Teilnahme am demokratischen Prozess früher ermöglicht werden. Ab 14 Jahren setze oft das ehrenamtliche Engagement ein.
Pressemitteilung der Landeskirche