Trauerfeiern
Schilf, Sonne spiegelt sich im Wasser

Trauerfeiern

Kirchliche Trauerfeier

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss zwar ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt, doch der Leichnam muss nicht umgehend abgeholt und bestattet werden. Denn Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden im Hause bleiben. Auch viele Krankenhäuser bieten - in besonderen Räumen - die Gelegenheit, Tote aufzubahren. Zünden Sie Kerzen an, nehmen Sie sich Zeit, um sich von dem/der Verstorbenen zu verabschieden. Die Pastoren sind bereit, zu einer Aussegnung ins Haus zu kommen.

Der Bestatter regelt und koordiniert die weiteren Schritte.

In Absprache mit den Angehörigen, dem zuständigen Pastor und der Friedhofsverwaltung wird der Termin für die Trauerfeier festgelegt. Zumeist wird der Tod eines Menschen durch eine Anzeige in der Zeitung und Traueranzeigen bekannt gegeben, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, Abschied zu nehmen.

Die kirchliche Trauerfeier setzt grundsätzlich voraus, dass die oder der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Zuständig ist der Pastor der Kirchengemeinde, der die oder der Verstorbene angehört hat.

Auf Wunsch der Eltern sollen ungetauft verstorbene Kinder und totgeborene Kinder kirchlich bestattet werden. Keinem Gemeindeglied darf aufgrund seiner Todesumstände (z.B. Suizid) eine kirchliche Bestattung verwehrt werden. Gehörte der oder die Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann er oder sie in besonders begründeten Ausnahmefällen von einem evangelischen Pastor nach Rücksprache mit  der anderen Kirche bestattet werden.

In den Tagen vor der Trauerfeier findet ein Trauergespräch statt. In der Regel kommt der Pastor in das Haus zu den Angehörigen. Es handelt sich um ein seelsorgerliches Gespräch, bei dem die Situation der Angehörigen, der Weg der oder des Verstorbenen und ihr oder sein Lebenslauf zur Sprache kommt.

Bei dem Gespräch wird auch über den Ablauf der Trauerfeier gesprochen. Die Angehörigen äußern Wünsche, welche Züge  aus dem Leben des Verstorbenen in der Traueransprache zur Sprache kommen sollen. Ferner können sie Lieder und musikalische, textliche oder gestalterische Beiträge vorschlagen. Oft ist es hilfreich, wenn etwa ein Konfirmations- oder Trauspruch (Stammbuch) des Verstorbenen oder ein anderes für die Angehörigen wichtiges Bibelwort genannt werden kann.

Die Trauerfeier kann etwa folgendermaßen ablaufen:

IN DER TRAUERKAPELLE

Vorspiel
Begrüßung und Einleitung
Gebet
Psalm
Biblische Lesung
Gemeindelied
Ansprache
Gemeindelied
Gebet
Instrumentalstück/Musik zum Gedenken an die Verstorbene /den Verstorbenen
Valetsegen
Ausgangswort

ZUG ZUM GRAB

AM GRAB

Abschied
Erdwurf
Gebet
Vater unser
Segen

Wird der Leichnam (etwa zur Einäscherung) überführt, so werden die Teile der Trauerfeier, die sonst am Grab gesagt werden entweder in der Trauerkapelle oder am Wagen gesagt.

Bei einer späteren Urnenbeisetzung kann ein Pastor hinzugezogen werden.

Von einer anonymen Beisetzung raten wir ab. Menschen  brauchen einen Ort zum Trauern. Sollte die Beisetzung nicht auf einer eigenen Grabstätte erfolgen, so gibt es auf dem Friedhof Bad Münder die Möglichkeit eines gepflegten Reihenrasengrabes, und zwar sowohl  für Erd- als auch für Urnenbestattung. Auf einer Steinplatte ist so der Name der oder des Verstorbenen zu lesen. An einer zentralen Stelle mit einem Kreuz gegenüber des Gräberfeldes gibt es die Gelegenheit, Blumen niederzulegen.

Die Kirchengemeinde gedenkt im Hauptgottesdienst des oder der Verstorbenen und schließt sie oder ihn in ihre Fürbitte ein, in der Regel  am Sonntag NACH der Trauerfeier, in Absprache mit den Angehörigen ist auch eine Verschiebung möglich.

Am letzten Sonntag des Kirchenjahres, auch Ewigkeitssonntag oder Totensonntag genannt, werden im Hauptgottesdienst noch einmal die Namen der Verstorbenen des letzten Jahres genannt und ihrer gedacht. Zu dem Gottesdienst sind die Angehörigen in besonderer Weise eingeladen.

Pn. Barbara Daentzer, P. Dietmar Adler